Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-11, VI-U (Kart) 37/12

VI-U (Kart) 37/12Obergericht11.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 37/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-11

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 37/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0911.VI.U.KART37.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. August 2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn wird zurückgewiesen.

  • II. Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 72.845,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Januar 2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

III. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Anrufung des unzuständigen Oberlandesgerichts Köln verursachten Kosten.

IV. Das Urteil des Senats sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % der auf Grund der vorbezeichneten Urteile jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

VI. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 1.876.248,91 €.

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