II-2 WF 233/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-13, II-2 WF 233/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-13, II-2 WF 233/13
II-2 WF 233/13Obergericht13.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-2 WF 233/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-13
Aktenzeichen: II-2 WF 233/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0913.II2WF233.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
wird die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 16.07.2013 gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 10.07.2013 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 31.07.2013 zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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