Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-24, I-20 U 157/12

I-20 U 157/12Obergericht24.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 157/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-24

Aktenzeichen: I-20 U 157/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0924.I20U157.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach vom 22. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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