VI Kart 4/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-25, VI Kart 4/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-25, VI Kart 4/12 (V)
VI Kart 4/12 (V)Obergericht25.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI Kart 4/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-25
Aktenzeichen: VI Kart 4/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0925.VI.KART4.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 12. März 2012 (Aktenzeichen B 1 – 30/11) werden zurückgewiesen.
II.
Die Beschwerdeführerinnen haben die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und darüber hinaus dem Bundeskartellamt die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000.000 € festgesetzt.
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