Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-25, VI Kart 4/12 (V)

VI Kart 4/12 (V)Obergericht25.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI Kart 4/12 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-25

Aktenzeichen: VI Kart 4/12 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0925.VI.KART4.12V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I.

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 12. März 2012 (Aktenzeichen B 1 – 30/11) werden zurückgewiesen.

II.

Die Beschwerdeführerinnen haben die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und darüber hinaus dem Bundeskartellamt die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000.000 € festgesetzt.

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