Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-02, VI-U (Kart) 13/13

VI-U (Kart) 13/13Obergericht02.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 13/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-02

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 13/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1002.VI.U.KART13.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. April 2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • II. Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Klägerin werden auf jeweils 30.000 € festgesetzt.

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