VI-U (Kart) 36/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-23, VI-U (Kart) 36/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-23, VI-U (Kart) 36/13
VI-U (Kart) 36/13Obergericht23.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 36/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-23
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 36/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1023.VI.U.KART36.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 6. Juni 2013 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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II Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das vorgenannte Urteil abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
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1 Der Verfügungsantrag der Verfügungsklägerin wird zurückgewiesen.
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2 Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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III Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf insgesamt 300.000 € festgesetzt. Davon entfällt ein Teilbetrag von 60.000 € auf das Rechtsmittel der Verfügungsbeklagten.
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