I-23 U 20/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-24, I-23 U 20/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-24, I-23 U 20/13
I-23 U 20/13Obergericht24.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 20/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-24
Aktenzeichen: I-23 U 20/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1024.I23U20.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts – Einzelrichterin – Düsseldorf (9 O 256/08) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das vorgenannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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