Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-24, I-23 U 20/13

I-23 U 20/13Obergericht24.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 20/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-24

Aktenzeichen: I-23 U 20/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1024.I23U20.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts – Einzelrichterin – Düsseldorf (9 O 256/08) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das vorgenannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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