Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-29, I-21 U 23/13

I-21 U 23/13Obergericht29.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 23/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-29

Aktenzeichen: I-21 U 23/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1029.I21U23.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 01. Februar 2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen

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