I-21 U 23/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-29, I-21 U 23/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-29, I-21 U 23/13
I-21 U 23/13Obergericht29.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 23/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-29
Aktenzeichen: I-21 U 23/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1029.I21U23.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 01. Februar 2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.