Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-04, 3 Wx 164/13

3 Wx 164/13Obergericht04.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 164/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-04

Aktenzeichen: 3 Wx 164/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1104.3WX164.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Löschungsantrag des Beteiligten nicht mit der Begründung des Fehlens der Bewilligung der Erben abzulehnen.

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