I-14 U 40/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-05, I-14 U 40/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-05, I-14 U 40/13
I-14 U 40/13Obergericht05.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 40/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-05
Aktenzeichen: I-14 U 40/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1105.I14U40.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve (4 O 311/11) wird zurückgewiesen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wert des Berufungsverfahrens: 127.377,02 €
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