Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-05, I-14 U 40/13

I-14 U 40/13Obergericht05.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 40/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-05

Aktenzeichen: I-14 U 40/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1105.I14U40.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve (4 O 311/11) wird zurückgewiesen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Wert des Berufungsverfahrens: 127.377,02 €

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