I-23 U 27/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-05, I-23 U 27/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-05, I-23 U 27/13
I-23 U 27/13Obergericht05.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 27/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-05
Aktenzeichen: I-23 U 27/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1105.I23U27.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.01.2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (1 O 338/07) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung und der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Nebenintervenientin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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