3 U 51/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-06, 3 U 51/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-06, 3 U 51/12
3 U 51/12Obergericht06.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 U 51/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-06
Aktenzeichen: 3 U 51/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1106.3U51.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 08. November 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung In Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert für den Berufungsrechtszug: Bis 160.000 Euro.
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