Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-06, 3 U 51/12

3 U 51/12Obergericht06.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 U 51/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-06

Aktenzeichen: 3 U 51/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1106.3U51.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 08. November 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung In Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert für den Berufungsrechtszug: Bis 160.000 Euro.

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