Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-07, I-12 U 114/12

I-12 U 114/12Obergericht07.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 114/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-07

Aktenzeichen: I-12 U 114/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1107.I12U114.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Mai 2012 verkündete Urteil

des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird

zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der

Streithelferin, trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu

vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte oder

deren Streithelferin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages geleistet haben.

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