I-12 U 114/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-07, I-12 U 114/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-07, I-12 U 114/12
I-12 U 114/12Obergericht07.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 114/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-07
Aktenzeichen: I-12 U 114/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1107.I12U114.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Mai 2012 verkündete Urteil
des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird
zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der
Streithelferin, trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu
vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte oder
deren Streithelferin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages geleistet haben.
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