Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-08, I-16 U 8/13

I-16 U 8/13Obergericht08.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 8/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-08

Aktenzeichen: I-16 U 8/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1108.I16U8.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Dezember 2012 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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