Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-08, I-17 U 15/13

I-17 U 15/13Obergericht08.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 15/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-08

Aktenzeichen: I-17 U 15/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1108.I17U15.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 22. November 2012 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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