I-18 U 120/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-13, I-18 U 120/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-13, I-18 U 120/12
I-18 U 120/12Obergericht13.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 120/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-13
Aktenzeichen: I-18 U 120/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1113.I18U120.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach vom 10. August 2012 (7 O 69/11) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 774,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2011 zu zahlen. Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 85 %, die Beklagte 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.