VI-U (Kart) 11/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-13, VI-U (Kart) 11/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-13, VI-U (Kart) 11/13
VI-U (Kart) 11/13Obergericht13.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 11/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-13
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 11/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1113.VI.U.KART11.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 15. Februar 2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (90 O 57/12) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 820.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 245.000 € seit dem 01.01.2009, auf einen weiteren Betrag in Höhe von 179.000 € seit dem 01.01.2010, auf einen weiteren Betrag in Höhe von 131.000 € seit dem 01.01.2011, auf einen weiteren Betrag in Höhe von 265.000 € seit dem 01.01.2012 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 2/3 und den Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldnern zu 1/3 auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 2.446.000 € festgesetzt.
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