I-15 U 172/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-18, I-15 U 172/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-18, I-15 U 172/13
I-15 U 172/13Obergericht18.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 172/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-18
Aktenzeichen: I-15 U 172/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1118.I15U172.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 05.09.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach –10 O 170/12- wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers vom 22.10.2013 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungseinlegungsfrist wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Wiedereinsetzungsverfahrens.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 15.000 €
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