Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-19, I-20 U 187/12

I-20 U 187/12Obergericht19.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 187/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-19

Aktenzeichen: I-20 U 187/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1119.I20U187.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Der Klägerin wird wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. November 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt wird, an die Klägerin 6.600,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. November 2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 2/5 und der Beklagten zu 3/5 auferlegt; ausgenommen sind die Kosten der Wiedereinsetzung, die die Klägerin zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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