I-23 U 32/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-19, I-23 U 32/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-19, I-23 U 32/13
I-23 U 32/13Obergericht19.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 32/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-19
Aktenzeichen: I-23 U 32/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1119.I23U32.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 12.02.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (7 O 374/09) abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 59.089,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2008 an die Klägerin zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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