I-10 U 37/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-21, I-10 U 37/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-21, I-10 U 37/13
I-10 U 37/13Obergericht21.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 37/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-21
Aktenzeichen: I-10 U 37/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1121.I10U37.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird das am 25.01.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einschließlich der Kostenentscheidung mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass im Tenor die Worte
„abzüglich aufgerechneter 2 345,26 €“ entfallen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 2/5 und hat der Beklagte 3/5 zu tragen.
Dieses und das am 25.01.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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