Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-21, I-10 U 49/13

I-10 U 49/13Obergericht21.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 49/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-21

Aktenzeichen: I-10 U 49/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1121.I10U49.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.02.2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das am 06.02.2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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