I-26 W 6/09 (AktE)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-21, I-26 W 6/09 (AktE)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-21, I-26 W 6/09 (AktE)
I-26 W 6/09 (AktE)Obergericht21.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 6/09 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-21
Aktenzeichen: I-26 W 6/09 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1121.I26W6.09AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die von den Antragsgegnerinnen zu erstattende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre, Rechtsanwalt X aus Köln, wird auf 2.341,92 € festgesetzt. Die Vergütung ist ab dem 28.03.2013 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der weitergehende Antrag vom 25.03.2013 wird zurückgewiesen.
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