I-2 U 36/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-21, I-2 U 36/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-21, I-2 U 36/12
I-2 U 36/12Obergericht21.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 36/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-21
Aktenzeichen: I-2 U 36/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1121.I2U36.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung gegen das am 29. März 2012 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 750.000 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird auf 750.000 € festgesetzt, wobei auf den Feststellungsausspruch ein Teilbetrag von 150.000 € entfällt.
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