I-2 U 55/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-22, I-2 U 55/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-22, I-2 U 55/12
I-2 U 55/12Obergericht22.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 55/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-22
Aktenzeichen: I-2 U 55/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1122.I2U55.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung gegen das am 10. Mai 2012 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird auf 200.000,- € festgesetzt.
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