I-7 U 106/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-22, I-7 U 106/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-22, I-7 U 106/09
I-7 U 106/09Obergericht22.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 106/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-22
Aktenzeichen: I-7 U 106/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1122.I7U106.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.12.2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die hilfsweise eingelegte Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 18.12.2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen, die hilfsweise erhobene Widerklage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt 95 %, die Beklagte trägt 5 % der Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.