III-3 Ws 343-344/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-25, III-3 Ws 343-344/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-25, III-3 Ws 343-344/13
III-3 Ws 343-344/13Obergericht25.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 343-344/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-25
Aktenzeichen: III-3 Ws 343-344/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1125.III3WS343.344.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die angeordnete Besuchssperre für die Beschwerdeführerin wird aufgehoben.
Der Beschwerdeführerin ist eine schriftliche Besuchserlaubnis für einenoptisch und akustisch überwachten Besuch des Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt zu erteilen; die Kommunikation hat in deutscher Sprache stattzufinden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Staatskasse auferlegt.
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