VI - Kart 9/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-25, VI - Kart 9/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-25, VI - Kart 9/12 (V)
VI - Kart 9/12 (V)Obergericht25.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - Kart 9/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-25
Aktenzeichen: VI - Kart 9/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1125.VI.KART9.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1., 2. und 3. werden dem Bundeskartellamt auferlegt.
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II. Die Gebührenentscheidung gemäß Ziff. 3 des Beschlusses des Bundeskartellamts vom 12. November 2012 wird aufgehoben.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Beschwerdewert beträgt 2 Mio. €.
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