Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-26, I - 1 U 21/13

I - 1 U 21/13Obergericht26.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 1 U 21/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-26

Aktenzeichen: I - 1 U 21/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1126.I1U21.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels sowie unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten das am 27. Dezember 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 14.216,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Dezember 2011 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 35 % der Klägerin und zu 65 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten fallen zu 12 % der Klägerin und zu 88 % den Beklagten als Gesamtschuldnern zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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