Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-02, I-14 U 136/13

I-14 U 136/13Obergericht02.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 136/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-02

Aktenzeichen: I-14 U 136/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1202.I14U136.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, den Rechtsstreit auf den äußerst hilfsweise angekündigten Antrag des Klägers unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das Landgericht Detmold zu verweisen.

II.

Der Senat beabsichtigt den Streitwert für den ersten Rechtszug und das Berufungsverfahren auf bis 25.000,00 € festzusetzen.

III.

Im vermuteten Einverständnis der Parteien wird das schriftliche Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO angeordnet.

IV.

Die Parteien erhalten zur Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 11.12.2013. Dieser Zeitpunkt entspricht dem Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 128 Abs. 2 S. 2 ZPO).

V.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf

Donnerstag, 19.12.2013, 10:00 Uhr, Raum C 112.

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