Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-03, I-20 U 162/12

I-20 U 162/12Obergericht03.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 162/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-03

Aktenzeichen: I-20 U 162/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1203.I20U162.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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