I-20 U 26/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-03, I-20 U 26/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-03, I-20 U 26/10
I-20 U 26/10Obergericht03.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 26/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-03
Aktenzeichen: I-20 U 26/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1203.I20U26.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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