Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-03, I-20 U 26/10

I-20 U 26/10Obergericht03.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 26/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-03

Aktenzeichen: I-20 U 26/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1203.I20U26.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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