I-21 U 113/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-10, I-21 U 113/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-10, I-21 U 113/12
I-21 U 113/12Obergericht10.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 113/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-10
Aktenzeichen: I-21 U 113/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1210.I21U113.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.06.2012 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung (wegen der Kosten) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Die Revision wird nicht zugelassen
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