III-1 Ws 416/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-12, III-1 Ws 416/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-12, III-1 Ws 416/13
III-1 Ws 416/13Obergericht12.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 416/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-12
Aktenzeichen: III-1 Ws 416/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1212.III1WS416.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde der Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin K. gegen den Beschluss des Einzelrichters der Jugendkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2013 wird als unbegründet verworfen.
Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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