I-12 W 30/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-16, I-12 W 30/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-16, I-12 W 30/13
I-12 W 30/13Obergericht16.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 W 30/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-16
Aktenzeichen: I-12 W 30/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1216.I12W30.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 01.03.2013 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 04.07.2013 abgeändert.
Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfügungsverfahrens sowie des Beschwerdeverfahrens trägt der Verfügungskläger.
Beschwerdewert: (bis zu) € 7.000 (Kosten des Verfügungsverfahrens).
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