Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-16, I-12 W 30/13

I-12 W 30/13Obergericht16.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 W 30/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-16

Aktenzeichen: I-12 W 30/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1216.I12W30.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 01.03.2013 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 04.07.2013 abgeändert.

Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfügungsverfahrens sowie des Beschwerdeverfahrens trägt der Verfügungskläger.

Beschwerdewert: (bis zu) € 7.000 (Kosten des Verfügungsverfahrens).

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