Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-18, I-18 U 106/13

I-18 U 106/13Obergericht18.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 106/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: I-18 U 106/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1218.I18U106.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (31 O 24/12) vom 17.05.2013 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil und das Urteil des Senats sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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