I-18 U 126/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-18, I-18 U 126/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-18, I-18 U 126/13
I-18 U 126/13Obergericht18.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 126/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: I-18 U 126/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1218.I18U126.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 04.06.2013 (35 O 14/12) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage hinsichtlich der Beklagten zu 1) wird abgewiesen.
Die Klage hinsichtlich des Beklagten zu 2) wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Zur Entscheidung über die Höhe wird der Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu tragen. Im Übrigen bleibt die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits dem Landgericht vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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