VII-Verg 24/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-18, VII-Verg 24/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-18, VII-Verg 24/13
VII-Verg 24/13Obergericht18.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 24/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: VII-Verg 24/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1218.VII.VERG24.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 24. Juli 2013 (VK 3-59/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Ausspruch des Beschlusses unter 2. aufgehoben und der Antragsgegnerin untersagt wird, einen Rabattvertrag über den Wirkstoff Interferon beta-1b ohne vorherige Auftragsbekanntmachung zu vergeben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden je zur Hälfte der Antragsgegnerin und der Beigeladenen auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 50.000 Euro
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