VI-5 Kart 25/13 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-19, VI-5 Kart 25/13 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-19, VI-5 Kart 25/13 (V)
VI-5 Kart 25/13 (V)Obergericht19.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-5 Kart 25/13 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-19
Aktenzeichen: VI-5 Kart 25/13 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1219.VI5KART25.13V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Missbrauchsverfügung der
Landesregulierungsbehörde vom 18. Juni 2012 – AZ: V B 4–38-26 - aufgehoben.
Die Landesregulierungsbehörde hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der übrigen Beteiligten zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf ... € festgesetzt, der Wert für das Eilverfahren auf ... €.
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