I-10 U 121/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-07, I-10 U 121/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-07, I-10 U 121/13
I-10 U 121/13Obergericht07.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 121/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-07
Aktenzeichen: I-10 U 121/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0107.I10U121.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. Juli 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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