Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-13, I-20 U 188/12

I-20 U 188/12Obergericht13.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 188/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-13

Aktenzeichen: I-20 U 188/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0113.I20U188.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. November 2012 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 5. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 50.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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