VII-Verg 3/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-24, VII-Verg 3/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-24, VII-Verg 3/14
VII-Verg 3/14Obergericht24.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 3/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-24
Aktenzeichen: VII-Verg 3/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0124.VII.VERG3.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die Anträge der Antragstellerin, das Verbot des Zuschlags nach § 115 Abs. 1 GWB wiederherzustellen oder es bis zu einer Wiederherstellung einstweilen zu verlängern, werden abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens nach § 115 Abs. 2 Satz 5 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Verfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 5 GWB: bis 13.000 Euro
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