I-21 U 34/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-28, I-21 U 34/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-28, I-21 U 34/13
I-21 U 34/13Obergericht28.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 34/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-28
Aktenzeichen: I-21 U 34/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0128.I21U34.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 22. Februar 2013, Az.: 1 O 477/11 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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