I-4 U 182/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-28, I-4 U 182/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-28, I-4 U 182/09
I-4 U 182/09Obergericht28.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 182/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-28
Aktenzeichen: I-4 U 182/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0128.I4U182.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 06.10.2009 (11 O 504/05) wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund der Urteile vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.Die Revision wird nicht zugelassen.
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