IV-3 RBs 11/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-28, IV-3 RBs 11/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-28, IV-3 RBs 11/14
IV-3 RBs 11/14Obergericht28.01.2014
Regest
StVO § 23 Abs.1 Satz 2 StVZO §§ 41, 69a Der Fahrer eines LKW braucht vor Fahrtantritt die Bremsscheiben nicht einer Sichtkontrolle unterziehen, sofern nicht ausnahmsweise ein besonderer Anlass dafür besteht. OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen Beschluss vom 28.01.2014 – IV 3 RBs 11/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-3 RBs 11/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-28
Aktenzeichen: IV-3 RBs 11/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0128.IV3RBS11.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Leitsätze
StVO § 23 Abs.1 Satz 2
StVZO §§ 41, 69a
Der Fahrer eines LKW braucht vor Fahrtantritt die Bremsscheiben nicht einer Sichtkontrolle unterziehen, sofern nicht ausnahmsweise ein besonderer Anlass dafür besteht.
OLG Düsseldorf,
- Senat für Bußgeldsachen
Beschluss vom 28.01.2014 – IV 3 RBs 11/14
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.