I-5 W 84/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-30, I-5 W 84/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-30, I-5 W 84/13
I-5 W 84/13Obergericht30.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 84/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-30
Aktenzeichen: I-5 W 84/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0130.I5W84.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 28.11.2013 wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 12.11.2013 in Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 02.12.2013 abgeändert.
Der A… AG wird gemäß § 142 ZPO aufgegeben, eine exakte, nachvollziehbare geometrische Bemaßung des Produkts A.., d.h. entsprechende Fertigungsunterlagen, technische Zeichnungen mit Materialangaben und Prüfvereinbarungen, vorzulegen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.