I-2 U 90/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-13, I-2 U 90/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-13, I-2 U 90/12
I-2 U 90/12Obergericht13.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 90/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-13
Aktenzeichen: I-2 U 90/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0213.I2U90.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
-
I. Die Berufung gegen das am 30. Oktober 2012 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
-
II. Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
-
III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 250.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
-
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
-
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.