Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-13, I-6 U 109/13

I-6 U 109/13Obergericht13.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 109/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-13

Aktenzeichen: I-6 U 109/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0213.I6U109.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Juli 2013 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (41 O 23/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus dem jeweiligen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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