Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-17, VII-Verg 2/14

VII-Verg 2/14Obergericht17.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 2/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-17

Aktenzeichen: VII-Verg 2/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0217.VII.VERG2.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 23. Dezember 2013 (VK 1-105/13) zu verlängern, wird abgelehnt.

Der Senatsbeschluss vom 20. Januar 2014 (VII-Verg 2/14) betreffend die einstweilige Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels ist gegenstandslos.

Die Hauptbeteiligten des Verfahrens werden aufgefordert

  • die Antragsgegnerin zu 1: dem Beschwerdegericht eventuelle Auftragsvergaben unverzüglich mitzuteilen und dies durch geeignete Belege nachzuweisen,

  • die Antragstellerin: dem Gericht mitzuteilen, ob und mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleiben soll.

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