I 3 Wx 193/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-21, I 3 Wx 193/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-21, I 3 Wx 193/13
I 3 Wx 193/13Obergericht21.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I 3 Wx 193/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-21
Aktenzeichen: I 3 Wx 193/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0221.I3WX193.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des Antrags auf Herausgabe der sichergestellten Sachen als unzulässig wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Viersen vom 22./28. August 2013, durch den die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume sowie etwaiger Fahrzeuge des Beteiligten zu 1 angeordnet worden ist, ihn in seinen Rechten verletzt hat.
Geschäftswert: 5.000 Euro.
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